Flucht unter Rauschmitteleinfluss

Mannheim: Unfallflüchtiger unter Alkohol und Drogen gestellt

Am Donnerstagabend kam es in Mannheim zu einer Verkehrsunfallflucht. Der Fahrer eines Kleinkraftrads kollidierte mit einem geparkten Sprinter und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Dank eines aufmerksamen Zeugen konnte die Polizei den Tatverdächtigen schnell identifizieren und stellen. Bei der Kontrolle zeigte sich, dass der Mann sowohl unter Alkohol- als auch Drogeneinfluss stand.
Foto: Polizei BW

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Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle führt zu Ermittlung

Ein Vorfall am Donnerstagabend in führt zu Ermittlungen gegen einen 47-jährigen Mann. Gegen 19.30 Uhr wurde die über eine Verkehrsunfallflucht in der Pumpwerkstraße informiert. Ein lilafarbenes Kleinkraftrad war mit einem geparkten Sprinter kollidiert.

Ein Zeuge beobachtete den gesamten Vorgang und alarmierte die Behörden unverzüglich. Durch die erneute Sichtung des Tatverdächtigen durch denselben Zeugen konnte der Mann schnell durch Beamte des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt angehalten werden. Der 47-Jährige räumte ein, Halter des involvierten Kleinkraftrads zu sein. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er jedoch nicht vorweisen.

Deutliche Anzeichen von Rauschmitteleinfluss

Die Beamten stellten bei der Überprüfung des Mannes deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,48 Promille. Zusätzlich gab der Tatverdächtige an, am Vorabend einen Joint konsumiert zu haben, was auf weiteren Drogenkonsum hindeutet. Eine Blutentnahme wurde daraufhin auf dem Polizeirevier durchgeführt, um die genauen Werte zu ermitteln.

An beiden Fahrzeugen, dem Kleinkraftrad und dem Sprinter, konnten übereinstimmende Kratzspuren festgestellt werden. Das Kleinkraftrad wurde zur weiteren Untersuchung sichergestellt. Die genaue Höhe des am Sprinter entstandenen Sachschadens ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

Multipleermittlungsverfahren eingeleitet

Gegen den 47-Jährigen wurden Ermittlungen wegen mehrerer Delikte eingeleitet. Dazu zählen Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

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