Gerichtsurteil gibt Anlass zu neuer Debatte
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat nach der umstrittenen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln die Forderung nach einem Verbot einzelner Landesverbände der AfD erneuert. Das Gericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf.
Maier bleibt bei seiner Einschätzung
„Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist“, sagte Maier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er betonte, dass daher die „Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“.
Fokus auf Thüringer Landesverband
Besonders im Blick hat Maier derzeit den AfD-Landesverband Thüringen. Dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung sei rechtskräftig. „Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden“, so der Minister. Eine Antragstellung sei weiterhin erforderlich.
„Starker Verdacht bleibt bestehen“
Das Kölner Verwaltungsgericht habe in erster Linie eine einstweilige Verfügung erlassen, die laut Maier eine vorläufige Entscheidung darstellt und die Hauptsache abzuwarten bleibe. Dennoch habe das Gericht auch klargestellt, dass „hinreichende Gewissheit“ bestehe, dass es „innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen“ gibt. Der „starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen“, so der SPD-Politiker.

