Urteil nach tödlichem Überfall
Das Landgericht Saarbrücken hat den 19-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Mordes an einem Polizisten in Völklingen freigesprochen. Die Richter am Saarbrücker Landgericht sahen keinen Mord, sondern werteten die Tat als besonders schweren Raub mit einem tödlichen Ausgang. Dennoch hat das Gericht die Unterbringung des jungen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Staatsanwaltschaft forderte Jugendstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine düstere Anklage erhoben und von einer „gezielten Hinrichtung“ gesprochen. Sie forderte daher die Verhängung von 13 Jahren Jugendstrafe. Auch die Einweisung in eine Psychiatrie gehörte zum Forderungskatalog der Anklagebehörde. Die Verteidiger hatten sich für eine geringere Strafe und ein Urteil wegen Totschlags ausgesprochen.
Schusswechsel nach Raub
Der heute 19-Jährige hatte im August dieses Jahres eine Tankstelle in Völklingen überfallen. Nach der Tat verfolgten Polizeibeamte den Flüchtigen zu Fuß. In einem darauffolgenden Gerangel kam es zu einem Schusswechsel, bei dem ein Beamter tödlich getroffen wurde. Der Täter hatte einem Polizisten die Dienstwaffe entrissen und mehrere Schüsse abgegeben. Auch er wurde im Verlauf des Geschehens verletzt, konnte aber noch flüchten, bevor er festgenommen wurde.
