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Brandserie im Enzkreis

Kämpfelbach: Tatverdächtiger nach rund 40 Bränden in Untersuchungshaft

Nach rund 40 Bränden in Kämpfelbach und umliegenden Gemeinden sitzt ein Mann aus dem Enzkreis in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zur Zuordnung der einzelnen Feuer dauern an.

Kämpfelbach: Tatverdächtiger nach rund 40 Bränden in Untersuchungshaft
Symbolbild: Polizeifahrzeug in Baden-Württemberg. Nach einer Serie von rund 40 Bränden in Kämpfelbach und Umgebung sitzt ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft.
Polizei BW

Rund 40 Brände seit Mitte Juni

Nach einer Serie von rund 40 Bränden im Enzkreis ist ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft gekommen. Die Feuer ereigneten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – und des Polizeipräsidiums Pforzheim zwischen dem 17. Juni und dem 14. September 2026 in Kämpfelbach und umliegenden Gemeinden.

Gebrannt hatten unter anderem Strohballen, Wiesen und Felder, Gestrüpp sowie Holzstapel. Der Gesamtschaden lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. Die Ermittler gehen nach vorläufiger Schätzung von mehreren Tausend Euro aus. Menschen wurden bei den Bränden nicht verletzt.

Zwei weitere Feuer im Ortsteil Ersingen

Am Montagabend kam es im Kämpfelbacher Ortsteil Ersingen erneut zu zwei Bränden. Unter anderem musste die Feuerwehr einen brennenden Holzstapel löschen. Im Zusammenhang mit diesen Einsätzen ergab sich laut Behörden ein Tatverdacht gegen einen Mann aus dem Enzkreis.

Der Verdacht bezieht sich nach der gemeinsamen Mitteilung nicht nur auf die beiden Brände vom 14. September. Der Mann wurde noch in derselben Nacht an seiner Wohnanschrift vorläufig festgenommen.

Haftbefehl wegen Brandstiftungsverdachts

Am Dienstag wurde der Tatverdächtige auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter am Amtsgericht Pforzheim vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des Verdachts der Brandstiftung sowie wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Der Haftbefehl wurde vollzogen; der Mann befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Die Untersuchungshaft ist keine Vorverurteilung. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Ermittlungen zu Motiv und einzelnen Taten dauern an

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ermitteln weiter. Offen ist insbesondere, welches Motiv hinter den Bränden stehen könnte und welche einzelnen Feuer dem Tatverdächtigen zugerechnet werden können. Dazu machten die Behörden in ihrer Mitteilung noch keine weiteren Angaben.

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