Härtere Strafen für Übergriffe auf Helfer

Justizministerin will Angriffe auf Einsatzkräfte härter sanktionieren

Foto: DRK-Helfer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Anwohner ärgern sich oft über den Berufsverkehr, doch manche Risiken gehen Einzelne ein, um uns allen zu helfen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schlägt nun eine Erhöhung der Strafen für Angriffe auf diese Helfer vor. Betroffen sind nicht nur Beamte, sondern auch Pflegekräfte und Ehrenamtliche.

Gewalt gegen Helfer nimmt zu

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Angriffe auf Beamte und andere Einsatzkräfte konsequenter bestrafen. „Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dies gelte für Beamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher.

Mindeststrafen werden angehoben

Konkret sollen tätliche Angriffe auf Beamte, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt bisher drei Monaten geahndet werden. Wer Einsatzkräfte absichtlich in einen Hinterhalt lockt, dem drohen ein Jahr statt bisher sechs Monate Haft. „Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen. Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten“, betonte Hubig. Sie verweist auf die https://www.insidebw.de/aerztepraesident-fordert-boellerverbot-an-silvester, die die Belastung für viele Einsatzkräfte noch verschärft.

Schutz für medizinische Berufe und Ehrenamtliche

Die Justizministerin möchte zudem den Schutz für Ärzte und Pflegepersonal verbessern. Angriffe auf sie sollen zukünftig ähnlich streng bestraft werden wie Taten gegen Beamte. Bisher galt dies nur für Einsätze im Notdienst oder der Notaufnahme. Hubigs Gesetzentwurf weitet den Schutz auch auf Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete aus.

Schärfere Strafen bei Volksverhetzung

Auch im Kampf gegen Volksverhetzung will die Ministerin nachschärfen. Statt bisher drei Jahre Haft sollen bis zu fünf Jahre möglich sein. Bei einer Verurteilung von mindestens sechs Monaten Haft droht zudem der Verlust des passiven Wahlrechts für fünf Jahre.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)