Ärzte und Kassen zeigen sich offen
Die Idee von Jahresrezepten für chronisch Erkrankte ist keine neue. Sie ist Teil einer gesetzlichen Regelung, die bereits unter Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) beschlossen wurde. Ziel ist es, dass diese Patienten ihre Rezepte künftig nur noch einmal im Jahr neu beantragen müssen. Das soll sowohl die Betroffenen entlasten als auch die Arztpraxen entlasten.
Obwohl sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch der GKV-Spitzenverband grundsätzlich positiv auf die Reform reagieren, gibt es bei der konkreten Umsetzung noch keine Einigkeit. Ein Sprecher der KBV sprach von einer „komplexen Herausforderung“, rechnet aber mit einer Vereinbarung noch in diesem Frühjahr. Auch Stefanie Stoff-Ahnis, Co-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnete die Jahresrezepte als „gut und richtig“, da sie bestimmten chronisch Kranken unnötige Wege ersparen und Praxen entlasten könnten.
Entlastung für Arztpraxen erwartet
Gesundheitsökonom Boris Augurzky vom RWI-Institut schätzt, dass ein erheblicher Teil der aktuellen Praxiskosten, vermutlich eine siebenstellige Summe, auf die bisherige Quartalslogik zurückzuführen ist. Die Umstellung auf Jahresrezepte könnte hier maßgeblich zur Entlastung beitragen.
Sollte es dennoch zu deutlichen Verzögerungen kommen, hat die Bundesgesundheitsministerin bereits angekündigt, im Rahmen der Rechtsaufsicht die erforderlichen Schritte zu prüfen. Die Bundesregierung strebt eine „zügige Verständigung“ an.
