Streit über Mieterschutz bremst Gesetz.

Heizungsgesetz: Kabinett vertagt Beschluss bis Mitte Mai

Heizungsgesetz: Kabinett vertagt Beschluss bis Mitte Mai

Gaszähler (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskabinett wird die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) doch nicht wie erhofft vorlegen. Der Beschluss zum "Heizungsgesetz" wurde laut einer internen Kabinettsplanung auf frühestens Mitte Mai verschoben. Hauptgrund für die Verzögerung sind weiterhin ungelöste Streitigkeiten zwischen Union und SPD über den Mieterschutz bei Heizkosten.

Kein Einvernehmen bei Mieterkosten

Ursprünglich hatte die Koalition gehofft, alle Knackpunkte am Gesetzentwurf bereits bis Ostern geklärt zu haben. Auch ein neuer Anlauf für den 29. April scheiterte. Die große Unbekanntheit für Mieter liegt im Schutz vor explodierenden Nebenkosten, falls weiterhin auf fossile Brennstoffe gesetzt wird.

Im Februar legten Union und SPD zwar ein Eckpunktepapier vor, das eine „Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen“ vorsah. Diese Regelung fehlt jedoch bisher. Ohne sie drohen Mieter durch steigende CO2-Preise und Beimischung teurerer alternativer Kraftstoffe erhebliche Mehrkosten beim Heizen mit Gas.

Folgen & Klimaziele

Modellrechnungen des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) gehen davon aus, dass Mieter zwischen 2027 und 2045 im Falle einer Gasheizung mit Zusatzkosten von rund 18.600 Euro rechnen müssten.

Auch für die Klimaziele der Bundesregierung sind die Verzögerungen und die ausbleibende Regelung problematisch. Das Öko-Institut prognostiziert, dass sich die Lücke zum Klimaziel 2030 um weitere fünf bis acht Megatonnen CO2-Äquivalente pro Jahr vergrößern könnte. Für 2040 wird die Lücke, die laut Öko-Institut bereits bei 102 Mt CO2e liegt, um zusätzliche 14 bis 22 Mt CO2e auf bis zu 124 Mt CO2e anwachsen.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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