Vorläufige Entscheidung in Köln
Ein wichtiges Urteil vom Verwaltungsgericht Köln: Die AfD darf bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt werden. Dies teilt das Gericht am Donnerstag mit. Damit hat ein Eilantrag der Partei Erfolg.
Keine beherrschende Prägung erkennbar
Das Gericht gibt zu bedenken, dass Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung innerhalb der AfD bestehen. Nach aktuellem Stand im Eilverfahren sei die Partei jedoch nicht so stark von diesen Bestrebungen geprägt, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festzustellen sei.
Es bestehe zwar weiterhin ein starker Verdacht gegen die AfD. Die Partei neige dazu, „teilweise offen politische Forderungen“ zu vertreten, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Dennoch konnte in der vorläufigen Prüfung keine prägende Kraft dieser Tendenzen für das Gesamtbild der Partei festgestellt werden.
Detaillierte Prüfung des „Remigrations“-Begriffs
Als Beispiel nennt das Gericht die Deutung des AfD-Begriffs „Remigration“ durch den Verfassungsschutz. Dieser sah darin einen „Konsequenz und Spiegel“ eines „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“. Das Gericht kann diese „programmatische Stringenz“ jedoch anhand der vorgelegten Belege nicht nachvollziehen und sieht keine hinreichende Gewissheit, dass die AfD deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund einen schlechteren Status zuerkennen wolle.
Der Verfassungsschutz hatte am 2. Mai öffentlich bekannt gegeben, die AfD von einem „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochzustufen. Begründet wurde dies mit einem internen Folgegutachten, das bestätigte, dass die Partei ein stark ethno-nationalistisches Volksverständnis vertrete und damit pauschal gegen Bevölkerungsgruppen agitieren würde.
Die AfD hatte prompt Klage eingereicht und einen Eilantrag gestellt. Ein Verfahren, das inzwischen rund 7000 Seiten an elektronischen Akten umfasst, wobei die beigezogenen Daten des Verfassungsschutzes ein Volumen von 1,5 Terabyte erreichten.