Diese Garnelen besser nicht essen

Garnelen-Rückruf kurz vor Weihnachten: Warnung vor möglichen Nieren- und Leberschäden

Foto: insidebw.de / AI
Kurz vor den Feiertagen schrillen bei Verbraucherschützern die Alarmglocken: Vor dem Verzehr bestimmter Riesengarnelen wird aktuell dringend gewarnt. Betroffen ist ein Produkt, das auch in Baden-Württemberg und Bayern verkauft wurde – und bei vielen womöglich bereits für das Weihnachtsessen im Tiefkühler liegt. Der Grund ist ernst: In den Garnelen wurden erhöhte Rückstände des Antibiotikums Oxytetracyclin festgestellt, die gesundheitliche Folgen haben können.
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Rückruf von Riesengarnelen in Deutschland

Der Rückruf betrifft Riesengarnelenschwänze im 800-Gramm-Beutel des Herstellers Hamburger Feinfrost GmbH. Laut offiziellen Angaben wurden bei Kontrollen erhöhte Werte von Oxytetracyclin nachgewiesen. Das Antibiotikum wird zwar in der Medizin eingesetzt, hat in Lebensmitteln jedoch nichts zu suchen.

Erhöhte Oxytetracyclin-Werte: Das kann passieren

Oxytetracyclin wird zur Behandlung bakterieller Infektionen eingesetzt. Gelangt der Wirkstoff jedoch über Lebensmittel in den Körper, kann das ernste gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Bei erhöhter Aufnahme sind unter anderem möglich:

  • Schwere Leberschäden bis hin zum Leberversagen
  • Nierenschäden, da der Wirkstoff über die Nieren ausgeschieden wird
  • Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall
  • Störungen des Knochen- und Zahnwachstums, insbesondere bei Kindern und ungeborenen Föten
  • Zahnverfärbungen, die dauerhaft bestehen bleiben können
    Zudem kann eine regelmäßige Aufnahme über Lebensmittel die Entstehung von Antibiotikaresistenzen begünstigen.

Diese Packungen sind betroffen

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist jetzt entscheidend, genau auf die Produktdaten zu achten:

Produktbezeichnung: Riesengarnelenschwänze
Verpackungseinheit: 800 Gramm
Mindesthaltbarkeitsdatum: 14.09.2026 und 15.09.2026
Chargennummer / Los-Kennzeichnung: VN 391 V 004
Weitere Kennzeichnung: 248009 FP Garn SW oK oS 8/12 AQ TK
Hersteller: Hamburger Feinfrost GmbH
Vertrieb: FrischeParadies GmbH & Co. KG

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In diesen Bundesländern wurde das Produkt verkauft

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen.

Das sollten Käufer jetzt tun

Die betroffenen Riesengarnelen sollten keinesfalls verzehrt werden. Kundinnen und Kunden werden gebeten, das Produkt in dem Geschäft zurückzugeben, in dem es gekauft wurde. Laut lebensmittelwarnung.de wird die Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet.

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