Gericht folgt zweiter Instanz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die Nichtigerklärung des Beschlusses der EU-Kommission bestätigt. Dieser Beschluss hatte in der Corona-Pandemie Milliardenhilfen für die Lufthansa genehmigt. Es handelt sich um eine entscheidende Wendung im Verfahren.
Die EU-Kommission hatte die Rekapitalisierung der Airline in Höhe von sechs Milliarden Euro zunächst ohne ein förmliches Prüfverfahren als mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft. Dies stieß bei Konkurrenten wie Ryanair und Condor auf deutliche Kritik. Beide Fluggesellschaften legten daraufhin Klage gegen den Beschluss ein.
Fehler bei Aktienpreis
Das erstinstanzliche EU-Gericht hatte dem im Mai 2023 Recht gegeben und den Beschluss für nichtig erklärt. Lufthansa legte daraufhin ein Rechtsmittel ein, welches nun vom EuGH in Luxemburg zurückgewiesen wurde.
Der Gerichtshof bemängelt insbesondere, dass die Kommission bei der Festsetzung des Aktienpreises für die Umwandlung einer stillen Beteiligung in Eigenkapital gegen den Befristeten Rahmen verstoßen hat. Obwohl die Luxemburger Richter in einzelnen Punkten eine zu strenge Maßstablegung seitens des EU-Gerichts sahen, bestätigten sie letztlich die Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses.