Minister fokussiert auf Kernverfahren angesichts Gerichtsbeschluss

Dobrindt setzt auf Hauptverfahren: AfD-Einstufung bleibt heikel

Dobrindt setzt auf Hauptverfahren: AfD-Einstufung bleibt heikel
Foto: Alexander Dobrindt am 25.02.2026, via dts Nachrichtenagentur

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD als gesichert extremistisch im Eilverfahren gestoppt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) betont nun die Wichtigkeit des Hauptsacheverfahrens zur Klärung der extremistischen Bestrebungen innerhalb der Partei. Er mahnt, die AfD politisch zu besiegen, statt ein Verbot anzustreben.

Gericht bremst Verfassungsschutz

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine vorläufige Niederlage beigebracht. Die Einstufung der AfD als ‚gesichert extremistisch‘ wurde im Eilverfahren gestoppt. Dies bedeutet jedoch keine Entwarnung für die Partei.

Dobrindts Fokus aufs Hauptverfahren

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) mahnte, dass trotz des Eilbeschlusses hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD vorlägen. Der Fokus müsse nun auf das Hauptsacheverfahren gelegt werden, um die Prägung der Partei zu klären. Der Verfassungsschutz werde das Verfahren weiter begleiten.

Dobrindt appellierte, die AfD politisch zu bekämpfen: „Ich sage das jetzt auch, gerade weil dieser Beschluss, den wir heute zur Kenntnis nehmen, zeigt, wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist.“ Vor einem Parteiverbot müsse man die AfD „wegregieren“ wollen.

Kritik von den Grünen

Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Er forderte eine schnelle Beschwerde durch den Verfassungsschutz und warf dem Gericht vor, die Strategie der Partei, insbesondere den Begriff ‚Remigration‘, verkannt zu haben. „Das Verwaltungsgericht verkennt offensichtlich die Bedeutung des Begriffs `Remigration` für die AfD als Gesamtpartei“, so Steffen.

Der Weg zur Einstufung

Der Verfassungsschutz hatte die AfD am 2. Mai 2025 von einem Verdachtsfall zu einer ‚gesichert rechtsextremistischen Bestrebung‘ hochgestuft. Die AfD erhob daraufhin Klage und beantragte einen Eilantrag. Das Gericht stellte zwar Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen fest, sah aber nach aktuellem Kenntnisstand keine die Gesamtpartei beherrschende Prägung.