Minister nach Gerichtsurteil zu AfD: "Wegregieren, nicht wegverbieten"

Dobrindt fokussiert sich auf Hauptsacheverfahren gegen AfD

Dobrindt fokussiert sich auf Hauptsacheverfahren gegen AfD
Foto: Alexander Dobrindt am 25.02.2026, via dts Nachrichtenagentur

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Einstufung der AfD als gesichert extremistisch im Eilverfahren gestoppt. Bundesinnenminister Dobrindt will nun den Fokus auf das Hauptsacheverfahren legen, sieht aber weiterhin hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Er betont die hohen Hürden für eine Einstufung und plädiert für politische Strategien statt Verbote.

Richter stoppen Einstufung im Eilverfahren

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistisch im Eilverfahren vorerst gestoppt. Diese Entscheidung setzt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) nun unter Zugzwang, den Fokus verstärkt auf das Hauptsacheverfahren zu legen.

Gericht sieht Hinweise, aber keine beherrschende Prägung

Dobrindt erklärte am Donnerstag, das Gericht erkenne zwar an, dass „eine hinreichende Gewissheit dafür vorliegt, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden“. Gleichzeitig habe das Gericht im Eilverfahren jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung feststellen können. Dies mache eine Konzentration auf das Hauptsacheverfahren notwendig.

Dobrindt: „Wegregieren statt wegverbieten“

Bezüglich Forderungen nach einem Parteiverbot betonte der Innenminister, man müsse die AfD „wegregieren“ und nicht „wegverbieten“ wollen. Die aktuelle Gerichtsentscheidung zeige, wie herausfordernd selbst die Einstufung einer Partei sei und welch hohe Hürden hierbei bestünden. Eine nachgewiesene, im Gesamtbild beherrschende Prägung sei entscheidend.

Grünen-Politiker kritisiert Gerichtsbeschluss

Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts scharf. Er fordert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich Beschwerde einlegen solle. Steffen wirft dem Gericht vor, die Strategie der AfD zu verkennen und sich von der Tarnung wesentlicher Bedeutungen, wie dem Begriff „Remigration“, täuschen zu lassen.

Hintergrund: Hochstufung und Klage

Der Verfassungsschutz hatte am 2. Mai 2025 die AfD öffentlich von einem „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen hatte die Partei am 5. Mai 2025 Klage eingereicht und einen Eilantrag gestellt. Das Gericht stellte zwar Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen fest, sah aber bislang keine ausreichend beherrschende Prägung der Partei.