IGH verlangt Versorgung in Gaza

Den Haag: Israel darf Aushungern in Gaza nicht als Kriegsmethode nutzen

Den Haag: Israel darf Aushungern in Gaza nicht als Kriegsmethode nutzen
Internationaler Strafgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in Den Haag einstimmig entschieden, dass Israel die Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten – insbesondere in Gaza – mit den essenziellen Gütern versorgen muss. Dies schließt Lebensmittel, Wasser, Kleidung und medizinische Versorgung ein und unterstreicht das Verbot, Aushungern als Waffe einzusetzen.
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Den Haag: Israel darf Aushungern in Gaza nicht als Kriegsmethode nutzen
Internationaler Strafgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat eine klare Position bezogen: Israel ist verpflichtet, die grundlegende Versorgung der Menschen in den besetzten palästinensischen Gebieten sicherzustellen. Diese einstimmige Auffassung wurde am Mittwochnachmittag vom Gericht mitgeteilt und betont die Notwendigkeit, der Bevölkerung Nahrung, Wasser, Kleidung, Bettzeug, Unterkunft, Brennstoff sowie medizinische Versorgung und Dienstleistungen zukommen zu lassen.

Ein zentraler Punkt der beratenden Stellungnahme des Gerichts für die UN-Generalversammlung ist das unmissverständliche Verbot, das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung einzusetzen. Die Richter des IGH, mit zehn von elf Stimmen, bekräftigten zudem, dass Israel die Menschenrechte der Bevölkerung in den palästinensischen Gebieten schützen muss, wobei die Präsenz und die Arbeit der Vereinten Nationen eine entscheidende Rolle spielen.

Dieselbe Mehrheit der Richter stellte fest, dass die Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen durch Israel bisher unzureichend war. Solange diese Situation andauert, ist Israel angehalten, mit allen verfügbaren Mitteln Hilfsprogramme für die Bevölkerung zu genehmigen und zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für die Hilfsleistungen der Vereinten Nationen und des Palästinenserhilfswerks UNRWA, deren Arbeit nicht behindert werden dürfe.

Der Gerichtshof betonte einstimmig die Verpflichtung Israels, Hilfs- und medizinisches Personal sowie deren Einrichtungen zu respektieren und zu schützen. Darüber hinaus müssen das Verbot der gewaltsamen Verbringung und Deportation beachtet und die Rechte Inhaftierter gewahrt werden, einschließlich der Ermöglichung von Besuchen des Roten Kreuzes in den Haftanstalten.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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