DSGVO oft nicht erfüllt

Datenschutzbeauftragte warnt vor KI-Training mit fremden Daten

Datenschutzbeauftragte warnt vor KI-Training mit fremden Daten

Louisa Specht-Riemenschneider (Bundesdatenschutzbeauftragte) bei einer Pressekonferenz.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sieht das Training von Künstlicher Intelligenz mit Daten Dritter kritisch. Sie betont, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für jede Datenverarbeitung eine klare Rechtsgrundlage vorschreibt, die bei KI-Anwendungen häufig fehlt. Insbesondere das Fehlen von Einwilligungen und die unsichere Interessenabwägung bereiten ihr Sorge. Specht-Riemenschneider fordert eine europäische Debatte über die Zulässigkeit der Datennutzung durch KI, je nach Anwendungsfall.

KI-Training: Sorge um Drittdaten

Die Nutzung von Daten Dritter für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider ein erhebliches Problem dar. „Das ist definitiv ein Problem“, sagte sie am Mittwoch in Berlin der dts Nachrichtenagentur.

Die Kernfrage sei die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlange für jede Nutzung personenbezogener Daten eine klare Basis. Doch gerade bei KI-Modellen, die oft mit riesigen Mengen an Informationen trainiert werden, sei diese oft nicht gegeben.

Keine Einwilligung, unsichere Abwägung

Specht-Riemenschneider verwies darauf, dass bei der Verarbeitung von Drittdaten häufig die nötige Einwilligung der Betroffenen fehle. Selbst wenn die sogenannte „Interessenabwägung“ als Rechtsgrundlage herangezogen werde, sei das Ergebnis keineswegs garantiert positiv. Die Bundesdatenschutzbeauftragte mahnt, dass hier auf europäischer Ebene dringend geklärt werden müsse, unter welchen Bedingungen Daten überhaupt verarbeitet werden dürfen.

Gezielte Debatte nötig

Sie appelliert für eine „zweckgerichtete Diskussion“ darüber, welche Datennutzung durch KI erlaubt und welche untersagt sein sollte. Die Bewertung müsse sich an den Anwendungsfällen orientieren. Der Einsatz von KI zur Verbesserung von Therapien und zur Verlängerung von Menschenleben dürfe nicht gleichgesetzt werden mit der Überwachung von Arbeitnehmern. Specht-Riemenschneider betonte zudem die Wichtigkeit einer Aufklärung der Öffentlichkeit durch die Datenschutzbehörden.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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