Kinderschutzbund mahnt zur Vorsicht

Bundestag erleichtert Vaterschaftsanfechtung

Bundestag erleichtert Vaterschaftsanfechtung
Foto: Mann mit Kind (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das neue Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung soll leiblichen Vätern mehr Rechte einräumen. Der Bundestag hat eine Reform beschlossen, die für leibliche Väter die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes erleichtert. Der Kinderschutzbund begrüßt die grundsätzliche Richtung, sieht aber auch kritische Punkte. Besonders die „zweite Chance“ für leibliche Väter wird hinterfragt.

Klarheit für Kinder im Fokus

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) hat die jüngste Entscheidung des Bundestages zur Erleichterung der Vaterschaftsanfechtung im Kern begrüßt. „Kinder brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit, Stabilität und rechtssichere Verhältnisse“, betonte Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des DKSB, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Neuregelung folge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und enthalte sinnvolle Ansätze zur Stärkung des Kindeswohls sowie zur Förderung einvernehmlicher Lösungen.

Kritik an „zweiter Chance“

Dennoch äußerte Grein Bedenken hinsichtlich einzelner Bestimmungen. Insbesondere die vorgesehene „zweite Chance“ für leibliche Väter, die auch verfassungsrechtlich gedeckt sei, sorge für Unmut. Aus Sicht des Kinderschutzbundes trete das Recht des Kindes auf Rechtssicherheit und verlässliche Eltern-Kind-Zuordnungen hier hinter die Rechte des leiblichen Vaters zurück.

Mehr Rechte für leibliche Väter

Mit der Gesetzesreform wird es leiblichen Vätern erleichtert, die Vaterschaft anzufechten, sofern sie eine enge Beziehung zu ihrem Kind haben oder eine frühere Beziehung ohne eigenes Verschulden abgebrochen wurde. Zudem soll ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ verhindert werden, indem Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft bis zur endgültigen Entscheidung blockieren, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.

Mitspracherecht für Kinder gestärkt

Ebenso wird das Mitspracherecht der betroffenen Kinder ausgeweitet. Ab einem Alter von 14 Jahren können sie verhindern, dass die Mutter ihnen einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.