Mehr Länderkompetenz, Fristen verschoben

Bundestag ändert geplante Krankenhausreform

Bundestag ändert geplante Krankenhausreform

Bundestagssitzung am 06.03.2026, via dts Nachrichtenagentur

Das Parlament hat Nachbesserungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Mit den Stimmen von Union und SPD wurden Gesetzesänderungen durchgewunken, die unter anderem die Mitsprache der Bundesländer stärken und wichtige Umsetzungsfristen verlängern. Kernpunkte der Neuregelungen betreffen die Finanzierung und die Ausgestaltung der Leistungsgruppen.

Nachbesserungen am Krankenhaus-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag wichtige Änderungen an der geplanten Krankenhausreform verabschiedet. Die Union und die SPD stimmten gemeinsam einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, der bereits im Gesundheitsausschuss umfassend beraten wurde. Insgesamt 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen fanden Eingang in den finalen Entwurf.

Fokus auf Länderkontrolle und Zeitplan

Ein zentraler Punkt der Anpassungen liegt in den Einflussmöglichkeiten der Länder bei der konkreten Ausgestaltung der Reform. Auch die Zeitpläne für die Umsetzung werden gestreckt. So wird die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung um ein ganzes Jahr nach hinten verschoben. Ebenso verlängert werden die aktuellen Zuschläge für die Bereiche Pädiatrie und Geburtshilfe, was den Krankenhäusern mehr Planungssicherheit geben soll.

Finanzielle Weichenstellung

Auch die Finanzierung des sogenannten Krankenhaustransformationsfonds erfährt eine Modifikation. Der Bund beabsichtigt, seinen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu bestreiten und die ursprünglich geplanten jährlichen Tranchen aufzustocken. Der Bundesrat hatte im Vorfeld bereits zahlreiche Änderungswünsche an den Regierungsentwurf geäußert, insbesondere im Hinblick auf die Förderung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen. Die ursprüngliche Fassung der Reform war 2024 beschlossen worden und zielt auf eine Steigerung der Versorgungsqualität und Effizienz ab. Die Anzahl der Leistungsgruppen soll dabei von 65 auf 61 reduziert werden, wobei Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen sind.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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