Es war ein Donnerstag im Dezember, genauer gesagt der 5. Dezember 2025, als ein Fernbus auf dem Weg über die Kehler Europabrücke nach Deutschland einer routinemäßigen Kontrolle unterzogen wurde. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Offenburg führten diese „Überprüfung“ im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr durch. Im Fokus stand dabei auch die Identität der Reisenden – eine Maßnahme, die in diesem speziellen Fall von entscheidender Bedeutung werden sollte.
Während der Kontrolle legte ein 28-jähriger tunesischer Staatsangehöriger den Beamten eine belgische Identitätskarte vor. Doch die geschulten Blicke der Bundespolizisten ließen sich nicht täuschen. Bei genauerer Betrachtung des Dokuments wurde schnell klar: Es handelte sich um eine Totalfälschung. Für den Mann hatte dies unmittelbar Konsequenzen. Das gefälschte Dokument wurde umgehend sichergestellt und ihm die Einreise nach Deutschland verweigert. Neben der verwehrten Einreise muss sich der 28-Jährige nun auf eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise einstellen. Dieser Fall zeigt einmal mehr die Notwendigkeit und Effektivität der Grenzkontrollen im Kampf gegen Dokumentenfälschungen und illegale Einreiseversuche.


