Arbeitsrecht im Wandel

Arbeitsrecht im Wandel
Agentur für Arbeit (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Der badische Unternehmer Martin Herrenknecht fordert angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise eine Lockerung des Kündigungsschutzes und Veränderungen bei Krankheits- und Feiertagsregelungen. Seine Vorschläge stoßen auf Kontroversen und regen eine Debatte über die Flexibilität auf dem deutschen Arbeitsmarkt an.
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Der Geschäftsführer des Tunnelbau-Unternehmens Herrenknecht, Martin Herrenknecht, hat in einem Interview mit dem ‚Handelsblatt‘ die Notwendigkeit einer Reform des deutschen Arbeitsrechts betont. Demnach sei es unvermeidlich, den Kündigungsschutz zu lockern, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und den Abbau von Arbeitsplätzen besser bewältigen zu können. Herrenknecht, der weltweit rund 5.000 Mitarbeiter an 70 Standorten beschäftigt, argumentiert, dass das derzeitige System in Zeiten hoher Unsicherheit unflexibel sei.

Zudem sprach er sich für eine Abschaffung der drei Karenztage im Krankheitsfall aus und schlug vor, das Krankengeld von sechs auf drei Wochen zu reduzieren. Seine Initiative wird durch ähnliche Äußerungen anderer Wirtschaftsführer, wie Nicola Leibinger-Kammüller von Trumpf, ergänzt, die beispielsweise den Ostermontag als Feiertag streichen möchten, um die Produktivität zu steigern. Herrenknecht betont, dass im Ausland Standard sei, dass längere Arbeitszeiten und kürzere Krankheitsfristen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit führen.

Der Unternehmer schlägt vor, Überstunden steuerfrei zu stellen, wenn Arbeitnehmer 45 Stunden statt der üblichen 40 Wochenstunden leisten. Ziel sei es, Leistung in Deutschland wieder mehr zu honorieren und den Standort wettbewerbsfähiger zu machen. Kritiker warnen jedoch vor möglichen sozialen Konsequenzen und fordern eine differenzierte Diskussion über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen.

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