Juristisches Tauziehen beginnt
Hunderte Afghanen, denen offiziell eine Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war, sehen sich nun juristisch gezwungen, ihren Fall vor Gericht zu bringen. Die Organisation Kabul Luftbrücke berichtet von rund 180 Verfahren, die aktuell bei Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in Berlin und Ansbach anhängig sind. Darüber hinaus befinden sich weitere 18 Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung.
Die Situation für die betroffenen Menschen ist prekär. Rund 875 Afghanen harren nach Angaben der Organisation weiterhin in Pakistan aus, nachdem ihre Zusagen widerrufen wurden. Zusätzlich wurden im vergangenen Sommer 55 Personen von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben. „Wir schätzen, dass mindestens 90 Prozent der Menschen Klageverfahren anhängig gemacht haben, vermutlich mehr“, so die Sprecherin der Kabul Luftbrücke, Eva Beyer, gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Dem gegenüber steht ein geringer Teil, der das Angebot der Bundesregierung angenommen hat: Lediglich 126 Menschen sind nach Afghanistan zurückgekehrt, nachdem sie einer finanziellen Abfindung zugestimmt und auf die Aufnahme in Deutschland verzichtet hatten. Die Klagen umfassen oft ganze Familien, im Schnitt etwa fünf Personen pro Fall.
Kritik aus der Politik
Die Vorgehensweise der Bundesregierung, die mit Union und SPD besetzt ist, erntet scharfe Kritik. Grünen-Politiker bemängeln, dass den Afghanen in Pakistan Fristen zum Auszug aus Unterkünften gesetzt wurden, bevor die juristischen Streitigkeiten final geklärt sind.
„Es ist absolut inakzeptabel, dass die Bundesregierung weiterhin afghanische Staatsangehörige aus deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan im Stich lässt“, sagte Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, dem RND. Er kritisierte scharf, dass die Menschen „noch bevor das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung getroffen hat, nach dem Willen der Bundesregierung in wenigen Tagen sämtliche Unterstützung verlieren sollen.“

