Vorwurf und Tatzeitraum
Die Staatsanwaltschaft Halle wirft dem Jugendlichen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ vor. Laut Staatsanwalt Benedikt Bernzen wurden die Droh‑E‑Mails an zahlreiche Schulen und Krankenhäuser verschickt.
Gerichtsverfahren
Der Fall wird vor dem Jugendschöffengericht verhandelt, das die Verhandlung nicht öffentlich macht. Der Angeklagte, in Deutschland geboren, hat bereits Stellung zu den Vorwürfen genommen, Details wurden jedoch nicht veröffentlicht.
mögliche Strafen
Bei einer Verurteilung kann das Gericht Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe verhängen – übliche Sanktionen im Jugendstrafrecht. Ein Urteil wird voraussichtlich erst nach Ende Juni erwartet.





