Dobrindt betont Notwendigkeit des Hauptverfahrens
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistisch im Eilverfahren vorerst gestoppt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) richtet den Blick nun auf das anstehende Hauptsacheverfahren.
Das Gericht habe laut Dobrindt „deutlich gemacht“, dass es zwar hinreichende Anhaltspunkte für gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen innerhalb der AfD gebe. Eine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung habe man im Eilverfahren jedoch nicht feststellen können.
„Das bedeutet, dass man sich jetzt auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren muss. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren auch weiter vortragen“, erklärte Dobrindt.
Forderung nach „Wegregieren“ statt „Wegverbieten“
Mit Blick auf Rufe nach einem Parteiverbot plädierte der Innenminister dafür, die AfD „wegregieren“ und nicht „wegverbieten“ zu wollen. Dobrindt unterstrich die Schwierigkeiten bei der Einstufung einer Partei und die Notwendigkeit, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild der Partei nachgewiesen werden müsse.
Kritik von den Grünen
Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts scharf. „Gegen den Beschluss sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich Beschwerde einlegen“, forderte der Bundestagsabgeordnete und warf dem Gericht vor, die Strategie der AfD und die Bedeutung des Begriffs „Remigration“ falsch interpretiert zu haben. Laut Steffen täusche das Gericht sich mit der Methode der AfD, ihre wahre Bedeutung zu verschleiern.
Der Verfassungsschutz hatte die AfD am 2. Mai 2025 öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die Partei erhob daraufhin Klage und stellte einen Eilantrag. Das Verwaltungsgericht Köln erkannte zwar Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, sah aber die Partei im Gesamtbild noch nicht derart beherrscht.
