Verwaltungsgericht stoppt Eilverfahren

AfD-Einstufung: Dobrindt fordert Fokus auf Hauptsacheverfahren

AfD-Einstufung: Dobrindt fordert Fokus auf Hauptsacheverfahren
Foto: Alexander Dobrindt, Bundesminister des Innern und für Heimat, am 25.02.2026, via dts Nachrichtenagentur

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als gesichert extremistisch im Eilverfahren gestoppt hat, will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) den Fokus auf das Hauptsacheverfahren legen. Das Gericht habe hinreichende Gewissheit für gegen die Grundordnung gerichtete Bestrebungen innerhalb der Partei festgestellt, aber keine beherrschende Prägung im Gesamtbild. Nun müsse das Hauptsacheverfahren abgewartet werden.

Gericht stoppt Eilverfahren gegen AfD-Einstufung

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine vorläufige Entscheidung getroffen und die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistisch im Eilverfahren gestoppt. Innenminister Alexander Dobrindt (CDU) betont, dass das Gericht zwar „deutlich“ eine hinreichende Gewissheit für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung innerhalb der AfD gesehen habe.

Allerdings fehle es im Rahmen des Eilverfahrens laut Gericht an einer das Gesamtbild der Partei beherrschenden Prägung. Dies macht eine Konzentration auf das Hauptsacheverfahren notwendig.

Fokus auf Hauptsacheverfahren statt Verbot

Dobrindt erklärte am Donnerstag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren auch weiter vortragen werde. Auf die Forderungen nach einem Parteiverbot angesprochen, sagte der Minister, man müsse die AfD „wegregieren“ und nicht „wegverbieten“. Die Hürden für eine Einstufung seien hoch, und es bedürfe einer nachweisbaren, im Gesamtbild beherrschenden Prägung.

Kritik von Grünen-Rechtspolitiker

Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) sagte der Bundestagsabgeordnete, das Bundesamt für Verfassungsschutz solle schnellstmöglich Beschwerde einlegen. Steffen wirft dem Gericht vor, die Strategie der Partei, insbesondere bei Begriffen wie „Remigration“, verkannt zu haben. Er meint, die wahre Bedeutung werde oft verschleiert, und das Gericht habe sich von dieser Methode täuschen lassen.

Der Verfassungsschutz hatte die AfD am 2. Mai 2025 nach einem internen Folgegutachten von einem „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen hatte die AfD am 5. Mai 2025 Klage und einen Eilantrag eingereicht. Das Gericht hatte zwar Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gesehen, die aber nach aktuellem Kenntnisstand die Partei im Gesamtbild nicht ausreichend prägten.