Skeptische Haltung auf Katholikentag
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat Zweifel an einer generellen Herabsetzung des Wahlalters für die Bundestagswahl geäußert. Bei einer offenen Fragerunde auf dem Katholikentag in Würzburg am Freitag machte er seine Skepsis deutlich.
Gleichstand von aktivem und passivem Wahlrecht
„Wenn wir es machen würden, wäre es schwer zu begründen, warum wir nur das aktive Wahlrecht herabsetzen, aber das passive Wahlrecht nicht“, erklärte Merz. Er erinnerte daran, dass bei der letzten Änderung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre zunächst nur das aktive Wahlrecht angepasst wurde. Das passive Wahlrecht zog später nach und wurde an die Volljährigkeit gebunden. Dies sei für ihn ein wichtiger Grund, beide Rechte auf demselben Alter zu belassen.
Volljährigkeit als Maßstab
Merz betonte, dass 18 Jahre das Alter der Volljährigkeit darstelle und somit auch die volle Verantwortung mit sich bringe. Er sei offen für Gegenargumente, habe bisher aber keine gefunden, die ihn überzeugten. Sein Wunsch sei es, das aktive und passive Wahlrecht für den Deutschen Bundestag bei 18 Jahren zu belassen.
Unterschiede zur Europawahl und Landtagswahlen
Aktuell liegt das Wahlalter auf Bundesebene bei 18 Jahren. Bei Wahlen zum Europäischen Parlament dürfen Bürger bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Auch in einigen Bundesländern werden 16-Jährige bereits zu Landtags- und Kommunalwahlen zugelassen.

