Rheinische Post: SPD-Sprecherin fordert Verankerung
Entgegen der aktuellen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag spricht sich Jasmina Hostert, die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, deutlich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Gegenüber der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) betonte Hostert ihr Ziel, die zentralen Elemente der UN-Kinderrechtskonvention an eine prominente Stelle im deutschen Rechtssystem zu rücken. „Sichtbare Kinderrechte im Grundgesetz lenken die Aufmerksamkeit auf die Ideen, Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Sie brauchen keine Sonntagsreden, sondern Rechte, die sie fördern, beteiligen und schützen“, so Hostert. Im bestehenden Koalitionsvertrag ist eine solche Verankerung bisher nicht vorgesehen.
Unicef-Bericht und Stimmen der Kinderschutzorganisationen
Am Mittwoch wird die Organisation Unicef ihren aktuellen Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland für das Jahr 2025 vorstellen. Im Vorfeld äußerten sich führende Vertreter von Kinderschutzorganisationen kritisch zur aktuellen Situation. Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes Bundesverbands, bezeichnete die fehlende Einigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag als „schlechtes Zeichen“. Eine Verankerung im Grundgesetz würde sicherstellen, dass die Perspektive von Kindern nicht nur opportunistisch, sondern stets berücksichtigt werde. Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, bekräftigte diese Position und forderte eine rechtliche Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz, die dem Kindeswohl Priorität einräumt, sowie Rechte auf Entwicklung, Schutz, Förderung und Beteiligung sicherstellt.
Unterstützung der Grünen-Bundestagsfraktion
Die Grünen-Bundestagsfraktion signalisiert ebenfalls ihre Unterstützung für das Anliegen der Kinderrechtsorganisationen. Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, unterstrich: „Kinderrechte gehören unmissverständlich ins Grundgesetz.“ Angesichts wachsender sozialer Ungleichheit und zunehmender Herausforderungen in Bereichen wie Kinderbetreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung sei es unerlässlich, die Rechte von Kindern klar und dauerhaft im Grundgesetz zu verankern.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

