Gesetzentwurf gegen Voyeurismus geplant

Bundesjustizministerium plant Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen

Bundesjustizministerium plant Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen
Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen strafbar zu machen und so Strafrechtslücken zu schließen. Frauen sollen sich im öffentlichen Raum umfassend geschützt fühlen. Der Staat soll digitalen Voyeurismus entschlossen bekämpfen.
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen entscheidenden Schritt angekündigt, um gegen heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen vorzugehen und bestehende Strafrechtslücken zu schließen. „Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer“, erklärte die Ministerin gegenüber der „Rheinischen Post“. Dies sei eine grundlegende Frage der Gleichberechtigung. „Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts.“

Hubig betonte, dass viele inakzeptable Übergriffe bereits nach heutigem Recht strafbar seien. Dennoch zeigten die Erfahrungen von Frauen und Mädchen, dass das Strafgesetzbuch nicht auf alle Formen von Grenzüberschreitungen ausreichend vorbereitet sei. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde daher intensiv geprüft, wie digitaler Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend geregelt werden könne. „Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen – für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt“, so die Ministerin.

Justizministerkonferenz berät über Strafrechtsverschärfungen in Köln

Bei der bevorstehenden Justizministerkonferenz werden auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg auf Strafrechtsverschärfungen drängen und einen entsprechenden Antrag einbringen. Anlass hierfür ist der Fall von Yanni Gentsch, die im Frühjahr in Köln beim Joggen von einem Mann belästigt wurde, der ihr Gesäß filmte.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) äußerte sich ebenfalls in der „Rheinischen Post“: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht.“ Limbach betonte, dass es für die Strafbarkeit eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung keinen Unterschied machen dürfe, ob Haut oder Stoff im Bild sei und wie gut sich eine Frau gegen Video- oder Fotoaufnahmen schütze. „Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit muss niemand hinnehmen. Wir haben als Staat die Verantwortung, Frauen und junge Mädchen vor so etwas zu schützen, indem sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar sind“, forderte Limbach. Er mahnte, dass die Justizministerkonferenz ein klares Zeichen setzen müsse.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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