Ein polnisches Gericht hat am Freitag entschieden, dass ein ukrainischer Taucher, der im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Explosionen gesucht wird, vorerst nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert wird. Der 46-Jährige war Ende September in der Nähe von Warschau aufgrund eines von Deutschland initiierten europäischen Haftbefehls festgenommen worden.
Den deutschen Behörden zufolge soll der ausgebildete Taucher Teil einer Gruppe gewesen sein, die Sprengstoff an den Pipelines in der Nähe der dänischen Insel Bornholm angebracht hatte. Er ist einer von zwei Ukrainern, deren Auslieferung Deutschland in diesem Fall beantragt hat. Zuvor hatte der Kassationsgerichtshof in Rom bereits in einem Fall aus Italien eine Auslieferung gestoppt.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)