Krahs Ex-Mitarbeiter verurteilt

Oberlandesgericht Dresden: Haftstrafe für Spionage

Im Fall der China-Spionage ist Jian G., ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden befand seine geheimdienstliche Agententätigkeit für erwiesen. Eine Mitangeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe.
Oberlandesgericht Dresden: Haftstrafe für Spionage
Oberlandesgericht Dresden: Haftstrafe für Spionage
Maximilian Krah (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Folge uns auf:

Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden teilte am Dienstag mit, dass die geheimdienstliche Agententätigkeit des Angeklagten in besonders schwerem Fall als erwiesen angesehen werde.

Jian G. soll während seiner Tätigkeit in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament im Zeitraum von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Des Weiteren soll er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen und chinesische Dissidenten ausgespäht haben.

Aussagen im Gerichtsprozess

Jian G. hatte die Vorwürfe während der Verhandlung zurückgewiesen. Er erklärte, nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben und unschuldig zu sein. Sein Anwalt plädierte auf Freispruch aufgrund mangelnder Beweise, während der Generalbundesanwalt eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert hatte.

Die mitangeklagte mutmaßliche Komplizin von Jian G. wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Halle/Leipzig Daten geliefert zu haben. Im Prozess räumte sie die Weitergabe der Daten ein, bestritt jedoch, von der Spionagetätigkeit gewusst zu haben.

Gegen Maximilian Krah selbst laufen separate Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Diese betreffen Vorwürfe der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der AfD-Politiker hat bestritten, Kenntnis von der Agententätigkeit seines ehemaligen Mitarbeiters gehabt zu haben.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

Anzeige

Das Könnte Sie auch interessieren

Mehr von InsideBW.de

Das könnte dich auch Interessieren – mehr aus dem Netz

Anzeige

Neueste Artikel