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Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Zollkontrollen in vier BW-Landkreisen: 42 Verfahren eingeleitet

40 Zollkräfte haben in vier Landkreisen Friseur-, Barber- und Kosmetikbetriebe kontrolliert. Nach der Befragung von 53 Beschäftigten leitete der Zoll 42 Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein; die Nachprüfungen laufen.

Zollbeamtin bei einer Kontrolle
Symbolbild: Eine Zollbeamtin bei einer Kontrolle.
Foto: Hauptzollamt Singen

40 Zollkräfte kontrollieren Friseur- und Kosmetikbetriebe

Bei einer Schwerpunktprüfung am Samstag, 26. September 2026, war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Waldshut und im Schwarzwald-Baar-Kreis im Einsatz. 40 Zöllnerinnen und Zöllner befragten 53 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Kontrolliert wurden Friseurbetriebe, Barbershops und Nagelstudios im Raum Stockach und Konstanz, in Rottweil und Schramberg sowie in Bad Säckingen, Laufenburg und Villingen-Schwenningen. Nach den Einzelangaben des Hauptzollamts umfasste die Aktion 21 Betriebe.

Elf Strafverfahren und 31 Ordnungswidrigkeitenverfahren

Nach der veröffentlichten Aufschlüsselung leitete der Zoll elf Strafverfahren und 31 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Am Standort Waldshut entfielen fünf Strafverfahren auf Fälle, in denen der Verdacht eines illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel bestand. Dort kamen 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren hinzu.

Die Einsatzkräfte des Standorts Singen eröffneten sechs Strafverfahren und 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das Hauptzollamt nennt unter anderem mögliche Verstöße gegen Melde- und Arbeitszeitaufzeichnungspflichten, Hinweise auf Leistungsmissbrauch sowie mögliche Mindestlohnverstöße. Die eingeleiteten Verfahren sind noch kein Nachweis einer rechtskräftig festgestellten Schuld.

Nachprüfungen der Geschäftsunterlagen laufen

Bei einzelnen kontrollierten Betrieben gab es nach Angaben des Zolls keine Beanstandungen. Die vor Ort erhobenen Daten sollen nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden; außerdem will die Behörde weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Dabei arbeitet sie unter anderem mit der Deutschen Rentenversicherung zusammen.

Im Friseur- und Kosmetikgewerbe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Branche wurde 2026 in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Bereiche aufgenommen. Damit gelten unter anderem Pflichten zur Ausweismitführung, Sofortmeldung und Arbeitszeitaufzeichnung.

Auch im Raum Stuttgart gab es Kontrollen

Die Aktion im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Singen war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Bei der parallelen Zollkontrolle im Raum Stuttgart wurden 44 Betriebe überprüft.

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