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Schwerpunktkontrolle im Friseurgewerbe

Zoll kontrolliert 44 Friseursalons im Raum Stuttgart – 10 Ermittlungsverfahren eingeleitet

Der Zoll hat im Raum Stuttgart 44 Friseursalons kontrolliert und 111 Personen befragt. Zehn Ermittlungsverfahren wurden direkt eingeleitet, 23 weitere Beanstandungen werden geprüft.

Zoll-Emblem der deutschen Zollverwaltung
Symbolbild der deutschen Zollverwaltung.
Zollverwaltung

Knapp 70 Zollkräfte bei Schwerpunktkontrolle im Einsatz

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart hat am Samstag, 26. September 2026, zahlreiche Friseursalons im gesamten Zuständigkeitsbezirk überprüft. Nach Angaben des Hauptzollamts waren knapp 70 Beamtinnen und Beamte im Einsatz.

Kontrolliert wurden insgesamt 44 Friseursalons. Dabei befragten die Einsatzkräfte 111 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Bereits während der Kontrollen wurden zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Verstöße bei Arbeitszeitaufzeichnungen und Beschäftigung festgestellt

Bei den unmittelbar eingeleiteten Verfahren geht es nach Angaben des Zolls unter anderem um Verstöße gegen die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten sowie um die Beschäftigung von Ausländern ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel.

Zusätzlich stellten die Zollkräfte bei der Prüfung der vorgelegten Geschäftsunterlagen 23 Beanstandungen fest. Diese Sachverhalte werden nun weiter geprüft. Daraus können nach Angaben des Hauptzollamts weitere Ermittlungsverfahren entstehen.

Friseur- und Kosmetikgewerbe seit 2026 besonders im Fokus

Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe. Bundesweit waren nach Angaben des Hauptzollamts rund 2.200 Einsatzkräfte des Zolls beteiligt.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für das Friseur- und Kosmetikgewerbe besondere Pflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dazu gehören unter anderem Ausweismitführungs- und Sofortmeldepflichten. Außerdem müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden.

Im Friseurgewerbe gilt laut Hauptzollamt derzeit der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft darüber hinaus unter anderem sozialversicherungsrechtliche Pflichten, möglichen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie illegale Beschäftigung.

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