Diese Fristen gelten für die Notenvergabe
Offiziell läuft das erste Halbjahr bis zum 31. Januar. Zwischen dem 1. und 10. Februar bekommen die Schülerinnen und Schüler ihre Halbjahresinformationen. Anders als im Sommerzeugnis können dort Noten mit Plus oder Minus oder sogar halbe Noten stehen.
Wer eine Arbeit wegen Krankheit verpasst hat? Kein Drama! Nachschreiben ist auch nach dem 1. Februar noch möglich – die Schulen haben dafür Spielraum.
Grundschule: Empfehlung für Viertklässler steht fest
Für Viertklässler ist diese Zeit besonders entscheidend: Sie erhalten neben den Halbjahresnoten auch ihre Grundschulempfehlung. In Baden-Württemberg ist diese seit dem Schuljahr 2024/2025 wieder verbindlich, insbesondere für den Übergang auf das Gymnasium. Die Klassenkonferenz der Grundschule entscheidet über die Empfehlung (Gymnasium, Realschule, Hauptschule) basierend auf Noten (Deutsch/Mathe), Leistungsprofil, Entwicklungspotenzial und dem „Kompass 4“-Ergebnis.
Gemeinschaftsschulen: Noten oder nicht?
An Gemeinschaftsschulen sieht es anders aus: Dort dürfen Lehrer – außer in Abschlussklassen – auf Noten verzichten. Das Kultusministerium erklärt: „Differenzierende Beurteilungen des individuellen Entwicklungs- und Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler“ ersetzen hier die klassischen Noten.
Aber: Eltern können auf Wunsch eine Notenübersetzung verlangen – wer also wissen will, ob sein Kind auf einer Eins oder einer Vier steht, kann nachhaken!



