Heizkeller wird Privatsache
Der zähe Ringen um das Heizungsgesetz hat ein Ende. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) verkündete am Dienstagabend die Einigung: „Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab.“ Der Heizungskeller werde damit wieder zur Privatsache, Bürger erhielten die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen. Diese Einschätzung teilte auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der von einem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz sprach, das Verbrauchern Entscheidungsfreiheit lasse.
Grüngasquote statt 65-Prozent-Zwang
Statt der umstrittenen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll für Bestandsbauten ab 2028 eine „Grüngasquote“ von zunächst einem Prozent greifen. Diese soll schrittweise angehoben werden, um den Anteil von grünem Wasserstoff und Biogas zu steigern. Neu installierte Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 dann einen Bioanteil von zehn Prozent aufweisen, der bis 2040 in drei Schritten weiter steigen soll. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sind künftig nicht mehr zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Öl und Gas bleiben vorerst
Die Einigung bedeutet, dass sowohl Gas- als auch Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen. Allerdings müssen sie ab 2029 einen wachsenden Anteil an Biogas oder Wasserstoff nutzen. Die Beratungspflichten beim Heizungskauf fallen ebenfalls weg.
Kritik und Bedenken
Studien zweifeln bereits daran, ob bis 2045 ausreichend grünes Gas für die Wärmewende verfügbar sein wird. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Wuppertal Institut warnen, dass eine flächendeckende Nutzung von Biomethan und Wasserstoff für die Heizung zu Engpässen und steigenden Preisen führen könnte. Experten sehen den Fokus dieser wertvollen Energieträger eher in der Industrie, wo sie schwerer zu ersetzen sind.
Klimaziele im Blick
Die Bundesregierung stand unter Druck, da bis zum 25. März ein Klimaschutzprogramm vorgelegt werden muss, das die Erreichung der Zwischenziele bis 2040 darlegt. Ohne eine adäquate Ersatzlösung für die 65-Prozent-Regel hätte dies zu einer beträchtlichen Lücke bei der CO2-Minderung geführt. Eine Überprüfung, ob die Klimaziele mit der Neuregelung noch erreichbar sind, ist für 2030 angesetzt.

