Kabinett will Entlastung, Minister sucht noch Geld
Der Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch, das Bundeskabinett will die Weichen für eine spürbare Entlastung von Flugreisenden und der Branche stellen. Ab dem 1. Juli soll eine Senkung der Luftverkehrsteuer greifen. Doch im Hintergrund wird noch fieberhaft nach Geld gesucht. Konkret geht es um die Summen, die dem Staat durch die geringeren Einnahmen entgehen werden.
Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums bestätigte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die „konkrete Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen in den Folgejahren Gegenstand der laufenden regierungsinternen Haushaltsaufstellung“ sei. Im Gesetzentwurf selbst ist vermerkt, dass die entstehenden Mindererlöse „vollständig im Etat des Verkehrsministeriums zu erwirtschaften“ seien. Das Ministerium jedenfalls begrüßt den vorliegenden Entwurf ausdrücklich.
Wettbewerb stärken, Branche stützen
Die Absenkung der Steuersätze soll demnach die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland stärken und verhindern, dass Reisende auf ausländische Flughäfen ausweichen. „Gleichzeitig unterstützt sie die Erholung der Luftverkehrsbranche nach den pandemiebedingten Einbrüchen und ermöglicht wettbewerbsfähigere Ticketpreise für Reisende“, erklärte die Ministeriumssprecherin.
Die finanziellen Auswirkungen sind nicht unerheblich. Für das laufende Jahr werden Mindereinnahmen von 185 Millionen Euro erwartet. Im Jahr 2027 wird mit 340 Millionen Euro gerechnet, im übernächsten Jahr mit 345 Millionen. Bis 2030 sollen die Mindereinnahmen dann auf 355 Millionen Euro ansteigen. Die nun geplanten reduzierten Steuersätze sollen auf dem Niveau vom 1. Mai 2024 liegen und ab dem 1. Juli 2026 gelten.