Alkoholisierter Fahrer in Pforzheim

Unfall in Pforzheim: Alkoholisierter Autofahrer kollidiert im Kreuzungsbereich

Foto: Foto: Polizei BW

In Pforzheim ereignete sich in der Nacht zum Samstag ein Verkehrsunfall, bei dem ein offenbar stark alkoholisierter Autofahrer im Kreuzungsbereich Yorckstraße und Blumenheckstraße einen Zusammenstoß verursachte. Glücklicherweise blieben alle Beteiligten unverletzt, doch der Sachschaden ist beträchtlich und der Verursacher muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.

Ein Verkehrsunfall in Pforzheim sorgte in den frühen Morgenstunden des Samstags für Aufsehen. Gegen 02:20 Uhr wurde die Polizei zu einem Kreuzungsbereich in der Innenstadt gerufen. Dort war ein 23-jähriger Autofahrer im Bereich Yorckstraße und Blumenheckstraße mit einem anderen Fahrzeug kollidiert.

Hoher Promillewert festgestellt

Die genaueren Umstände des Unfalls ergaben sich im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen vor Ort. Es stellte sich heraus, dass der junge Unfallverursacher unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Eine Messung ergab einen Wert von über 1,5 Promille – ein Zustand, in dem die Fahrtauglichkeit massiv eingeschränkt ist. Dieser Umstand war mutmaßlich die Hauptursache für das Übersehen des bereits im Kreuzungsbereich befindlichen PKW.

Beträchtlicher Sachschaden und rechtliche Konsequenzen

An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von rund 15.000 Euro. Trotz der Schwere des Aufpralls konnten alle Beteiligten die Unfallstelle unverletzt verlassen. Für den 23-jährigen Fahrer hat der Vorfall jedoch weitreichende Konsequenzen. Er muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Zudem wurde sein Führerschein noch an Ort und Stelle einbehalten, was eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet und eine Sperrfrist für die Neuerteilung nach sich ziehen wird. Der Vorfall unterstreicht einmal mehr die gravierenden Gefahren, die von Alkohol am Steuer ausgehen, und die Notwendigkeit, sich niemals alkoholisiert hinter das Lenkrad zu setzen. Ebenso ist das Fahren unter dem Einfluss anderer psychoaktiver Substanzen eine strafbare Handlung.