Die Kontrolle des Tunesiers fand im Rahmen der temporären Binnengrenzkontrollen in einer grenzüberschreitenden Regionalbahn am Bahnhof Kehl statt. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 35-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl aufgrund von vier Fällen des Cannabis-Handels bestand.
Zusätzlich zu den Vorwürfen des Drogenhandels konnte der Mann keine gültigen Dokumente für den Grenzübertritt vorweisen. Dies führte zu einer weiteren Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise.
Der Festgenommene wurde am Dienstag, dem 9. Dezember 2025, einem Richter des zuständigen Amtsgerichts vorgeführt. Dieser setzte den bestehenden Haftbefehl in Vollzug. Anschließend wurde der 35-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er die Zeit bis zu seinem Prozess verbringen wird.






