Nur vorläufige Entscheidung des Gerichts
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren sei lediglich eine vorläufige, so Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). Die Hauptsache müsse noch abgewartet werden. Dennoch sei das Gericht zu der Erkenntnis gelangt, dass hinreichende Gewissheit für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehe.
Maier betont, dass der „starke Verdacht“ gegen die Partei damit ausdrücklich fortbestehe. Ausdrücklich verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sei die AfD aus seiner Sicht weiterhin. Vor diesem Hintergrund müssten die Instrumente der wehrhaften Demokratie zum Einsatz kommen.
Dies gelte insbesondere für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei. Maier plädiert dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit eines Verbots dieses und möglicherweise weiterer als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände prüfen solle. Eine Antragstellung sei weiterhin erforderlich.

