Pawlik will Erkenntnisse in Aktionsplan einfließen lassen

Studie deckt Rassismusbehörden auf: Antirassismusbeauftragte fordert Konsequenzen

Studie deckt Rassismusbehörden auf: Antirassismusbeauftragte fordert Konsequenzen
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine bahnbrechende Studie deckt tief verwurzelten Rassismus in deutschen Behörden auf. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, pocht nun auf entschlossene Maßnahmen gegen Diskriminierung in staatlichen Institutionen. Die Ergebnisse der „Inra“-Studie machen deutlich, dass Vorurteile und unbewusste Denkmuster tief in Abläufen verankert sind.

Rassismus vor der Haustür

Die Ergebnisse der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) sind ernüchternd: Rassismus ist nicht nur ein Extremphänomen, sondern manifestiert sich auch subtil in den Gängen von Behörden. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), sieht dringenden Handlungsbedarf.

„Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, erklärte Pawlik gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie unterstreicht, dass staatliche Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungswesen und Justiz hier eine Schlüsselrolle spielen. Ihr Handeln beeinflusst maßgeblich das Vertrauen der Bürger in den Staat sowie die Verwirklichung von Teilhabe und Chancengleichheit.

Strukturelle Lücken im Fokus

Pawlik betont die Verantwortung von Entscheidungsträgern, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen wirksam entgegenzutreten. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, so ihre klare Botschaft.

Die Erkenntnisse der Inra-Studie, für die Wissenschaftler drei Jahre lang Zugang zu Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden hatten, sollen nun in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen. Diesen koordiniert Pawlik innerhalb der Bundesregierung.

Besonders brisant: Die Studie deckt auch Schutzlücken im bestehenden Recht auf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierung im Alltag verbietet, gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich also nicht auf dieses zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.