Rassismus in Behörden real
Die „InRa“-Studie, die über drei Jahre lang Rassismus in verschiedenen staatlichen Institutionen wie Jobcentern oder Ausländerbehörden untersuchte, liefert besorgniserregende Ergebnisse. „Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, erklärte Natalie Pawlik (SPD) gegenüber der „Rheinischen Post“.
Pawlik betont, dass solche Muster auch staatliche Handlungsweisen und Routinen beeinflussen können. „Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.“
Strukturelle Lücken und Handlungsempfehlungen
Insbesondere die strukturellen Schutzlücken im Rechtrahmen werden kritisch gesehen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Dies bedeutet, dass Diskriminierte sich oft nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen können.
„Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, so Pawlik. Sie kündigte an, dass die Ergebnisse der Studie genau ausgewertet und in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen werden, den sie koordiniert.
Die Studie hatte erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen und deckte auf, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Bereichen nachweisbar ist. Sie findet sich nicht nur in individuellen Einstellungen von Mitarbeitenden, sondern auch in behördlichen Praktiken und im Umgang mit Beschwerden. Offene Anfeindungen kämen selten vor; der Rassismus stecke vielmehr in Routinen, Entscheidungsspielräumen und der Organisationskultur.

