Strukturelle Probleme in Behörden
Die Untersuchung „Institutionen und Rassismus“ (Inra) hat nach dreijähriger Forschung Rassismus in verschiedenen staatlichen Institutionen wie Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden beleuchtet. Laut dem Abschlussbericht sind rassistische Diskriminierungen allgegenwärtig, wenn auch oft subtil.
Es handele sich dabei nicht um offene Anfeindungen, sondern um tief verwurzelte Praktiken und Denkmuster. Individuelle Einstellungen von Mitarbeitern, behördliche Routinen und die Art und Weise, wie Beschwerden behandelt werden, können demnach diskriminierend wirken.
Handlungsdruck für den Staat
Die Antirassismus-Beauftragte Natalie Pawlik (SPD) betont die Brisanz der Ergebnisse. „Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können“, sagte Pawlik der „Rheinischen Post“.
Sie hebt hervor, dass das Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit maßgeblich vom Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem und Justiz abhängen. Entscheidungsträger hätten „große Verantwortung“, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
Lücken im Rechtsschutz
Besonders kritisch wird im Bericht die Schutzlücke im Recht beurteilt: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt bislang nicht im Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Betroffene, die von staatlichen Institutionen diskriminiert werden, können sich also nicht auf dieses zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.
Pawlik kündigte an, dass die Ergebnisse der Inra-Studie in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen werden, den sie innerhalb der Bundesregierung koordiniert. Auch das Bundesinnenministerium wird die Ergebnisse auswerten.

