Pawlik fordert Konsequenzen für Behörden

Rassismus-Studie deckt gravierende Lücken auf

Rassismus-Studie deckt gravierende Lücken auf
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine neue Studie beleuchtet die Präsenz von Rassismus in deutschen Institutionen. Bundesbeauftragte Natalie Pawlik mahnt nun zu schnellem Handeln, um diskriminierende Praktiken zu beenden und das Vertrauen in staatliche Einrichtungen zu stärken. Insbesondere die fehlende rechtliche Absicherung für Betroffene wird kritisiert.

Rassismus in Behörden dokumentiert

Die umfassende Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt hat alarmierende Ergebnisse zutage gefördert. Nach drei Jahren intensiver Untersuchung von Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden steht fest: Rassismus ist in allen untersuchten Institutionstypen präsent. Er äußert sich jedoch seltener in offenen Anfeindungen, sondern versteckt sich in Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur.

Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), reagiert darauf mit Nachdruck. „Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, äußerte sie gegenüber der „Rheinischen Post“. Pawlik macht deutlich: „Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können.“

Das Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit hängen maßgeblich davon ab, wie staatliche Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz agieren. Entscheidungsträger seien daher gefordert, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Dabei betont Pawlik: „Ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen.“

Rechtliche Schutzlücken kritisert

Ein besonders kritischer Punkt der Studie sind die strukturellen Schwächen im Rechtssystem. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Antidiskriminierung regelt, gilt bislang nicht für die Beziehungen zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. Das bedeutet, dass Bürger, die von einer staatlichen Institution diskriminiert werden, sich nicht auf dieses zentrale Gesetz berufen können.

Sowohl das Bundesinnenministerium als auch die Antirassismusstelle werden die Studienergebnisse nun auswerten. Pawlik kündigte an, die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen zu lassen, dessen Koordination sie innerhalb der Bundesregierung innehat.