Handlungsbedarf bei staatlichen Institutionen
Die frisch veröffentlichte Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt liefert erschreckende Erkenntnisse. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), pocht auf konkrete Maßnahmen.
„Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, erklärte Pawlik gegenüber der „Rheinischen Post“.
Behörden nicht ausgenommen
Pawlik betonte, dass staatliche Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz Rassismus nicht ausschließen können. Solche diskriminierenden Routinen und Denkweisen beeinflussen Handlungsweisen und beeinträchtigen das Vertrauen in den Staat sowie die Chancengleichheit.
„Entscheidungsträger in diesen Bereichen tragen eine große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“, so die Beauftragte. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“
Nationale Aktionspläne überarbeitet
Die Ergebnisse der Inra-Studie werden sowohl vom Bundesinnenministerium als auch von Pawliks Antirassismusstelle sorgfältig ausgewertet. „Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, den ich innerhalb der Bundesregierung koordiniere.“
Strukturelle Lücken im Recht
Die Studie basiert auf einer dreijährigen Untersuchung, bei der Wissenschaftler erstmals umfangreichen Zugang zu staatlichen Einrichtungen wie Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden erhielten. Rassismus wurde in allen untersuchten Bereichen nachgewiesen – oft subtil in individuellen Einstellungen, behördlichen Praktiken oder im Umgang mit Beschwerden, selten in offenen Anfeindungen.
Besonders kritisierte die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Das bedeutet, dass diskriminierte Bürger sich nicht auf dieses wichtige Antidiskriminierungsgesetz berufen können.

