Behörden unter Rassismus-Verdacht
Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), dringt nach der Veröffentlichung der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) auf deutliche Konsequenzen für staatliche Behörden. Die Untersuchung des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt zeigt laut Pawlik, dass Rassismus weit über offene Hassbekundungen hinausgeht und sich auch in unterschwelligen Vorurteilen und Denkmustern manifestiert, die Handlungsweisen beeinflussen können.
„Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können“, zitiert die „Rheinische Post“ die Beauftragte. Insbesondere die Praktiken von Verwaltung, Polizei, Bildungssystem und Justiz seien entscheidend für das Vertrauen der Bürger und die Chancengleichheit.
Strukturelle Lücken und Routinen
Die Inra-Studie, für die Wissenschaftler drei Jahre lang den Zugang zu Institutionen wie Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden hatten, kommt zu dem Schluss, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Bereichen nachweisbar ist. Dies zeige sich nicht nur in individuellen Einstellungen von Mitarbeitern, sondern auch in behördlichen Abläufen und Ermessensspielräumen.
Ein zentraler Kritikpunkt der Studie betrifft den rechtlichen Rahmen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Dies schaffe Schutzlücken, die Diskriminierung begünstigten.
Bund und Antirassismusstelle werten Ergebnisse aus
Pawlik kündigte an, dass sowohl das Bundesinnenministerium als auch ihre eigene Antirassismusstelle die Studienergebnisse genau auswerten werden. Die Erkenntnisse sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, den sie innerhalb der Bundesregierung koordiniert. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, bekräftigte Pawlik.

