Studie deckt strukturelle Diskriminierung auf

Rassismus in Behörden: Antirassismus-Beauftragte fordert Konsequenzen

Rassismus in Behörden: Antirassismus-Beauftragte fordert Konsequenzen
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), hat nach der Veröffentlichung der InRa-Studie zu Konsequenzen aufgerufen. Die Untersuchung des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt offenbart, dass Rassismus nicht nur offene Anfeindungen, sondern auch unterschwellige Vorurteile und diskriminierende Routinen in staatlichen Institutionen prägt.

Unbewusste Vorurteile und Routinen

Die Ergebnisse der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) sind für Natalie Pawlik ein deutlicher Weckruf. „Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können“, erklärte die Beauftragte gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie betont die entscheidende Rolle staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem und Justiz für das Vertrauen in den Staat und die Chancengleichheit.

Pawlik appelliert an die Entscheidungsträger in diesen Bereichen, „diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“. Ihrer Ansicht nach darf „jegliche Form von Rassismus in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“.

Maßnahmen für den Aktionsplan

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen nun eine wesentliche Rolle bei der Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus spielen. Die Antirassismusstelle wird die Ergebnisse der Inra-Studie genauso wie das Bundesinnenministerium auswerten und in die neue Fassung des Plans einfließen lassen, dessen Koordination Pawlik innehat.

Die Inra-Studie selbst hatte drei Jahre lang den Rassismus in verschiedenen staatlichen Einrichtungen wie Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersucht. Die Forscher stellten dabei fest, dass rassistische Diskriminierung quer durch alle untersuchten Bereiche nachweisbar ist. Sie manifestiert sich demnach nicht nur in individuellen Einstellungen von Mitarbeitenden, sondern auch in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und im Umgang mit Beschwerden. Offene Anfeindungen seien die Ausnahme, vielmehr sei Rassismus in Routinen, Entscheidungsbefugnissen und der Organisationskultur verankert.

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Studie betrifft die rechtliche Lücke auf struktureller Ebene. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet bislang keine Anwendung im Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Diskriminierte Personen können sich daher nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.