Pawlik sieht Handlungsbedarf in Behörden

Rassismus in Ämtern: Bundesbeauftragte fordert Konsequenzen

Rassismus in Ämtern: Bundesbeauftragte fordert Konsequenzen
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine neue Studie deckt Rassismus in deutschen Institutionen auf. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), sieht darin eine klare Aufforderung zum Handeln. Sie fordert Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden und will die Erkenntnisse in den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus einfließen lassen.

Handlungsdruck nach Studie

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), hat nach der Veröffentlichung der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) dringende Konsequenzen gefordert. Die Ergebnisse des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt zeigen, dass Rassismus weitaus subtiler wirkt, als oft angenommen wird. „Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, sagte Pawlik der „Rheinischen Post“.

Behörden nicht ausgenommen

Pawlik betonte, dass auch staatliche Institutionen von Rassismus betroffen seien. „Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können“, erklärte sie. Das Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit hängen maßgeblich vom Handeln von Verwaltung, Polizei, Bildungssystem und Justiz ab. Entscheidungsträger in diesen Bereichen trügen daher eine „große Verantwortung“.

Maßnahmen im Aktionsplan

Die Antirassismusstelle wird die Studienergebnisse gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium auswerten. „Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, den ich innerhalb der Bundesregierung koordiniere.“

Rost im System

Die Inra-Studie liefert erstmals einen umfassenden Einblick in staatliche Institutionen über einen Zeitraum von drei Jahren. Untersucht wurden unter anderem Jobcenter, Jugendämter und Ausländerbehörden. Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Bereichen nachweisbar. Sie äußere sich nicht in offenen Anfeindungen, sondern verstecke sich in behördlichen Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur. Eine zentrale Schutzlücke im Rechtsrahmen begünstige dies: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern.