Rückzieher beim Organspende-Register

Patientenschützer warnen vor Glaubwürdigkeitsverlust

Patientenschützer warnen vor Glaubwürdigkeitsverlust
Foto: Archivbild: Organspendeausweis

Die Bundesregierung will die Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister doch nicht erweitern. Diese Entscheidung wird von Patientenschützern scharf kritisiert. Sie befürchten einen Vertrauensverlust und verweisen auf jahrelange Verzögerungen bei der Umsetzung von beschlossenen Regelungen.

Umsetzung der Registrierung weiter verzögert

Die Stiftung Patientenschutz übt deutliche Kritik an der Bundesregierung. Konkret geht es um das Vorhaben, die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich in das Organspenderegister einzutragen, nicht zu erweitern. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Bundesländer bremsten seit Jahren

Brysch erinnerte daran, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren beschlossen hatte, dass sich Bürger künftig auch auf den Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen können sollen. „Doch die Bundesländer weigerten sich, diese gesetzliche Pflicht umzusetzen“, beklagte der Vorstand der Stiftung. Dies führe laut Brysch dazu, dass es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche, datenschutzsichere Terminals gebe. Die niedrige Registrierungsquote sei daher wenig verwunderlich.

Zentralregister scheiterte an Bürokratie

Anstatt nun die Bundesländer zur Einhaltung des Gesetzes zu drängen, soll die kommunale Pflicht zur Einrichtung barrierefreier Angebote laut Brysch nun gestrichen werden. Der Bundestag hatte 2020 zwar die Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, aber gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen. Die Gesundheitsminister der Länder hatten daraufhin den Bund aufgefordert, die Möglichkeit der Eintragung auf Ausweisstellen wieder zu streichen. Diesem Wunsch will die Bundesregierung nun nachkommen.

Überkreuzspende als neuer Anreiz?

Die angedachte Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes. Mit dieser soll erstmals die sogenannte Überkreuzspende ermöglicht werden. Dazu ist für Mittwochin eine Expertenanhörung im Bundestag angesetzt. Seit der Einführung im März 2024 haben sich eine halbe Million Menschen in die neu geschaffene Organspende-Datenbank eingetragen.