Zusage auf Eis gelegt
Ein vermeintlicher Fortschritt bei der Organspende platzt: Die Pläne, Bürgern künftig auch direkt auf den Ausweisstellen die Möglichkeit zu geben, sich in das Organspenderegister einzutragen, werden offenbar nicht umgesetzt. Dies sorgt für klare Kritik von Seiten der Stiftung Patientenschutz.
Beschlüsse ignoriert
Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, übt scharfe Kritik am Vorgehen der Bundesregierung. Er erinnert daran, dass bereits vor sechs Jahren ein Beschluss des Bundestags gefasst wurde, der eine Eintragungsmöglichkeit an Ausweisstellen vorsah. Die Bundesländer hätten sich jedoch geweigert, diese gesetzliche Pflicht umzusetzen.
Datenschutz-Hürden und geringe Registrierungen
Die Folge: Laut Brysch gibt es in kaum einer Kommune deutschlandweit datenschutzsichere Terminals, die für jeden zugänglich sind. Dies erkläre auch die bisher geringe Zahl an Registrierungen. Nun drohe die Streichung der kommunalen Einrichtungspflicht für barrierefreie Angebote, statt die Länder zur Einhaltung des Gesetzes zu zwingen.
Hintergrund: Widerspruchslösung und Zentralregister
Der Bundestag hatte 2020 einen Vorstoß zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, sich dafür aber für die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters ausgesprochen. Nun hat sich der Bund offenbar den Forderungen der Gesundheitsminister der Länder gebeugt, die besagte Eintragungsmöglichkeit wieder zu streichen.
Novelle des Transplantationsgesetzes
Die geplante Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes, die auch erstmalig die sogenannte Überkreuzspende erlauben soll. Eine Expertenanhörung hierzu ist für Mittwoch im Bundestag geplant. Seit der Einführung des Organspende-Registers im März 2024 haben sich dort eine halbe Million Menschen eingetragen.

