Registrierung soll erschwert bleiben
Die Stiftung Patientenschutz wirft der Politik Glaubwürdigkeitsverlust vor. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte Vorstand Eugen Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Brysch erinnerte an einen Bundestagsbeschluss von vor sechs Jahren, der die Eintragung in das Organspenderegister auf Ausweisstellen ermöglichen sollte.
Die Umsetzung sei von den Bundesländern blockiert worden. „So gibt es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“, so Brysch. Dies sei ein Grund für die geringe Registrierungsquote.
Nun soll die geplante Verpflichtung zur Einrichtung barrierefreier Angebote auf kommunaler Ebene gestrichen werden. Die Gesundheitsminister der Länder hatten den Bund gebeten, die Möglichkeit zur Eintragung auf Ausweisstellen wieder zu streichen. Die Bundesregierung will diesem Wunsch offenbar nachkommen.
Die Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes. Diese Novelle soll erstmals auch die sogenannte Überkreuzspende rechtlich ermöglichen. Für die Änderung ist am Mittwoch eine Expertenanhörung im Bundestag geplant.

