Ärger über Bürokratie-Hürden
Die Patientenschützer sind verärgert. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, kritisiert Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, den Kurswechsel der Bundesregierung. Er reminderte daran, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren beschlossen hatte, dass sich Bürger auch auf den Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen können sollen.
Dieses Vorhaben stockte jedoch. Die Bundesländer weigerten sich, die gesetzliche Pflicht umzusetzen. Brysch bemängelt, dass es bundesweit kaum datenschutzsichere Terminals in den Kommunen gibt, die für jeden zugänglich wären. Die Folge: Nur wenige Menschen haben sich bisher registriert.
„Statt von den Ländern die Gesetzestreue einzufordern, soll die kommunale Einrichtungspflicht der barrierefreien Angebote jetzt gestrichen werden“, so die scharfe Kritik des Verbands-Vorstands.
Neue Regelung in Gesetzesnovelle
Der Bundestag hatte 2020 zwar einen Vorstoß zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, aber zeitgleich die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen. Nun lenkt die Bundesregierung offenbar ein und will die Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen streichen lassen, wie es die Gesundheitsminister der Länder gefordert hatten.
Die Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes. Mit dieser soll erstmals auch die sogenannte Überkreuzspende erlaubt werden. Ein komplexes Thema, das am Mittwoch im Bundestag in einer Expertenanhörung diskutiert werden soll. Seit der Einführung des Organspende-Registers im März 2024 haben sich rund eine halbe Million Menschen eingetragen.


