Zweifel an staatlicher Förderbereitschaft
Die Stiftung Patientenschutz kritisiert die Kehrtwende der Bundesregierung scharf. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Brysch erinnerte daran, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren beschlossen hatte, Bürgern die Eintragung in das Zentralregister auf den Ausweisstellen zu ermöglichen.
Bundesländer verweigern Umsetzung
Die flächendeckende Umsetzung dieser Regelung scheiterte jedoch an den Bundesländern. Brysch beklagte, dass es bundesweit in kaum einer Kommune zugängliche, datenschutzsichere Terminals für die Eintragung gebe. Dies sei ein Grund für die geringe Registrierungsquote. Nun soll die gesetzliche Verpflichtung gestrichen werden, anstatt die Länder zur Einhaltung anzuhalten.
Neue Regelung im Transplantationsgesetz
Der Bundestag hatte 2020 zwar eine Widerspruchslösung zur Organspende abgelehnt, aber die Einrichtung eines zentralen Organspenderegisters beschlossen. Die Gesundheitsminister der Länder drängten daraufhin den Bund, die Möglichkeit der Eintragung an Ausweisstellen zu streichen. Dem will die Regierung nun nachkommen. Die Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes, die auch die Überkreuzspende einführen soll.
Expertenanhörung im Bundestag
Am Mittwoch ist eine Expertenanhörung im Bundestag zu den geplanten Änderungen geplant. Seit der Einführung des Organspenderegisters im März 2024 haben sich dort bereits eine halbe Million Menschen eingetragen.

