Bundesregierung knickt ein

Patientenschützer: Rückzieher bei Organspende-Regelung belastet Glaubwürdigkeit

Patientenschützer: Rückzieher bei Organspende-Regelung belastet Glaubwürdigkeit
Foto: Organspendeausweis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Stiftung Patientenschutz übt scharfe Kritik am Kurswechsel der Bundesregierung bezüglich der Eintragung in das Organspenderegister. Vorstand Eugen Brysch beklagt, dass ein Staat, der Organspenden fördern will, seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel setze. Insbesondere die Weigerung der Bundesländer, die frühere Entscheidung des Bundestags zur Eintragung auf Ausweisstellen umzusetzen, wird als Hindernis für eine höhere Spendenbereitschaft angeführt.

Forderung nach gesetzestreuer Umsetzung

Die Bundesregierung vollzieht eine Kehrtwende: Sie will die Beschlüsse zur Ausweitung der Eintragungsmöglichkeiten in das Organspenderegister vorerst nicht umsetzen. Dies stößt bei Patientenorganisationen auf deutliche Kritik. Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, äußerte im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ seinen Unmut und verwies auf einen sechs Jahre alten Bundestagsbeschluss, der Bürgern die Eintragung in das Zentralregister über Ausweisstellen ermöglicht hätte.

Länder blockieren einfache Registrierung

Laut Brysch hatten sich die Bundesländer jedoch geweigert, diese gesetzliche Pflicht umzusetzen. Die Folge: Deutschlandweit fehlen laut dem Patientenvertreter flächendeckend zugängliche, datenschutzsichere Terminals zur Registrierung. Folgerichtig sei die Zahl der bisherigen Einträge in die Organspendedatenbank, die seit März 2024 rund eine halbe Million erreichte, niedrig ausgefallen.

Kritik an Streichung der kommunalen Pflicht

Brysch kritisiert, dass nun anstatt die Länder zur Gesetzestreue anzuhalten, die vorgeschlagene kommunale Pflicht zur Einrichtung barrierefreier Angebote gestrichen werden soll. Ein solcher Schritt untergrabe die Bemühungen zur Förderung der Organspendebereitschaft und mindere die Glaubwürdigkeit des Staates in diesem sensiblen Bereich.

Änderung im Transplantationsgesetz

Die geplante Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes. Diese sieht auch die Ermöglichung der sogenannten Überkreuzspende vor. Eine Expertenanhörung im Bundestag zu den Neuregelungen ist für Mittwoch angesetzt.