Kritik an eingeschränkter Registrierung
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat das Vorhaben der Bundesregierung scharf kritisiert, die einfachen Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister doch nicht auszuweiten. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte Brysch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Er erinnerte an einen zehn Jahre alten Bundestagsbeschluss, nach dem sich Bürger auch auf den Ausweisstellen ins Zentralregister eintragen können sollten. Diese gesetzliche Pflicht sei jedoch von den Bundesländern bisher nicht umgesetzt worden. Deutschlandweit gebe es in kaum einer Kommune datenschutzsichere Terminals, die für jeden zugänglich seien. Deshalb sei es kein Wunder, dass sich bisher nur wenige Menschen registriert hätten.

